Böswilligkeit des Zufalls

Der Kampf gegen das Risiko wird wesentlich vom vorhandenen Entscheidungsvermögen, d.h. Entscheidungstechniken als Denkhilfen, bestimmt. Es gilt Murphys Gesetz von der Böswilligkeit des Zufalls: nicht entscheiden heißt, den Zufall entscheiden zu lassen. Und der ist meist nicht kreativ, aber oft missgünstig. Der Zufall mag Entscheidungen abnehmen, aber die Folgen gehen immer ganz zu Lasten des Nicht-Entscheiders. Geschäftsprozesse können heute mehr denn je von Risiken begleitet und negativ beeinflusst werden. Zweck eines systematischen Risikomanagements ist es daher, trotz vorhandener oder sogar zunehmender Risiken, das Erreichen der Unternehmensziele erfolgreich zu gestalten.

 

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